StartWinterbergStadt WinterbergHinweis zum "Amtsblatt der Stadt Winterberg"

Hinweis zum “Amtsblatt der Stadt Winterberg”

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Winterberg, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im “Amtsblatt der Stadt Winterberg” vollzogen.

Gemäß der seit dem 07.05.2024 geltenden Fassung der Hauptsatzung der Stadt Winterberg wird auf das Erscheinen des Amtsblattes zukünftig nicht mehr im Anzeigenteil der “Westfalenpost” nachrichtlich hingewiesen.

Im Rahmen der digitalen Bereitstellung des Amtsblattes versendet die Stadt Winterberg am Tag vor der Veröffentlichung im Internet auf Wunsch eine kostenfreie Service-E-Mail mit dem Hinweis auf die bevorstehende Veröffentlichung des Amtsblattes sowie dem direkten Link zur Internetseite.

Wenn Sie diesen Service zukünftig nutzen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an post@winterberg.de und teilen uns Ihre E-Mail-Adresse mit. Sie werden dann in den entsprechenden Verteiler aufgenommen. Wir bitten um Beachtung, dass bei Fehlern in der Zustellung von E-Mails aufgrund von Überschreitungen der Speicherkapazität Ihres Posteingangs o.ä. keine Gewähr für den tatsächlichen Erhalt übernommen wird.

Die Amtsblätter sind auch weiterhin im Rathaus (Fichtenweg 10), im Bürgerbahnhof (Bahnhofstraße 12), bei der Tourist-Information (Am Kurpark 4), bei den Ortsvorstehern und den Geldinstituten im Stadtgebiet erhältlich.

Aktuelles

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner