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Sitzung (X. Wahlperiode) – des Bau- und Planungsausschusses

Öffentliche Niederschrift über die 33. Sitzung (X. Wahlperiode) – des Bau- und Planungsausschusses am 18.06.2024

Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal

Sitzungsdauer: 18:00 – 20:35 Uhr

Anwesend sind:

1 Ausschussvorsitzender Deimel, Sven Lucas

2 Stellv. Ausschussvorsitzender Hiob, Lars

3 Ausschussmitglied Krevet, Matthias

4 Ausschussmitglied Kruse, Andre

5 Ausschussmitglied Löffler, Michael

6 Ausschussmitglied Mammey, Marc-Michael

7 Ausschussmitglied Niggemann, Jürgen

8 Ausschussmitglied Dr. Quick, Ilona

9 Ausschussmitglied Reuter, Joachim

10 Ausschussmitglied Schmidt, Christian

11 Ausschussmitglied Stoetzel, Christoph

12 Ausschussmitglied Susewind, Andre

13 Ausschussmitglied Vielhaber, Sebastian

14 Sachkundiger Bürger Geilen, Diethelm

Von der Verwaltung:

Bürgermeister Michael Beckmann

Stadtverwaltungsdirektor Ludger Kruse

Stadtverwaltungsrat Martin Brieden

Baurat und Fachbereichsleiter Heiner Krick

Stadtamtsrat Ralf Lefarth

Bauhofleiter Alexander Vonnahme

Verwaltungsangestellter Andreas Wittrock (Schriftführer)

Sonstige Anwesende:

Büro Planquadrat Dortmund Mehri Hekmat (zu Pkt. 2)

Architekturbüro Veldhuis Jutta Sondermann-Weiß (zu Pkt. 14)

Entschuldigt sind:

Ausschussmitglied Biene, Sandra

Ausschussmitglied Hampel, Jörg

Sachkundiger Bürger Schulte, Rüdiger

Sachkundiger Bürger Selbach, Stefan

Öffentliche Sitzung

Punkt 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung sowie der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt im Anschluss hieran auch die nach der neuen Ladungsfrist ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung, die Beschlussfähigkeit des Ausschusses sowie die Tagesordnung einvernehmlich fest.

Punkt 2:

Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr.6 “Am Schneil” und Nr. 20 “Am Waltenberg” sowie der damit verbundenen Änderung der Flächennutzungspläne

Punkt 2.1:

Vorstellung der Planentwürfe durch das beauftragte Planungsbüro

Zu diesem Beratungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende Frau Mehri Hekmat vom Büro Planquadrat aus Dortmund. Diese stellt im Anschluss anhand einer rund 40-minütigen Präsentation die geplanten Gebietsaufteilungen und Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 6 “Am Schneil” und Nr. 20 “Am Waltenberg” nacheinander vor.

Die Präsentation ist als Anlage zum Protokoll beigefügt und kann im Bürgerinfomrationssystem eingesehen werden. Dies ist über die Internetseite des Rathauses zu erreichen.

Frau Hekmat geht zunächst auf die Ergebnisse des im vergangenen Jahr vom Büro Empirica erarbeiteten Handlungskonzeptes Wohnen” ein und weist darauf hin, dass nach dieser Studie die Ferienwohnungen in Winterberg einen nicht unerheblichen Teil am Wohnungsmarkt beanspruchen und dies in den letzten Jahren zu erheblichen Kostensteigerungen auf dem klassischen Wohnungsmarkt geführt habe.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sei es die Zielsetzung der beiden Verfahren zur Aufstellung bzw. Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr. 6 “Am Schneil” und Nr. 20 “Am Waltenberg”, die Ferienwohnungsnutzungen besser zu steuern und das Dauerwohnen zu stärken.

Im Anschluss geht sie zunächst auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 6 “Am Schneil” ein und gibt an, dass es sich bei diesem Gebiet um eine bestehende Mischung aus Dauer- und Ferienwohnen handele. Außerdem seien in diesem Bereich auch Hotelnutzungen und ein Tagungszentrum vorhanden.

Um dem beschriebenen Ziel, dass dauerhafte Wohnen zu stärken und dabei die vorhandene Bebauung zu berücksichtigen, sei eine Abstufung der Baugebiete in verschiedene und ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen (vergl. ab Seite 9 der Präsentation).

Im Anschluss an diese Vorstellung stellt Frau Hekmat auch noch das Maß der baulichen Nutzung vor und erläutert auch diese Planungen in allen Einzelheiten (vergl. ab Seite 17 der anliegenden Präsentation).

Zum Abschluss der Vorstellung des Gebietes “Am Schneil” geht Frau Hekmat noch auf die notwendige 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ein. Dabei gibt Sie an, dass die geplante Neufestsetzung der Sondergebiete im Bebauungsplan Nr. 6 “Am Schneil” eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig macht, da Teile der vorgesehenen Sondergebiete bisher als “Wohnbaufläche” im FNP ausgewiesen waren (vergl. Seite 20 der Präsentation).

Nach Abschluss der Vorstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 6 “Am Schneil” geht Frau Hekmat ebenfalls sehr ausgiebig auf die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg” ein und erläutert auch diesen Plan in allen Einzelheiten.

Dabei zeichne sich dieser Bereich durch eine starke Prägung von Fremdenbeherbergung aus. Auch hier sei es Ziel, dass dauerhafte Wohnen unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung zu stärken. Vor diesem Hintergrund sei auch in diesem Bereich die Ausweisung von neuen Sondergebieten (SO) 1 bis 3 vorgesehen.

Dabei sehen die geplanten Gebiete ebenfalls unterschiedliche Nutzungen vor, wobei in diesem Fall drei unterschiedliche Sondergebiete ausgewiesen werden sollen (vergl. ab Seite 23 der anliegenden Präsentation) Im Anschluss hieran stellt Frau Hekmat auch hier noch das Maß der baulichen Nutzung im Plangebiet vor und erläutert auch diese Planungen in allen Einzelheiten (vergl. ab Seite 28 der Präsentation).

Zum Abschluss der Vorstellung des Gebietes “Am Waltenberg” geht Frau Hekmat noch auf die notwendige 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ein. Dabei gibt Sie auch hier an, dass die Neuausweisung der Sondergebiete 1-3 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 “Am Schneil”, eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig macht, da Teile der vorgesehenen Sondergebiete, bisher als “Wohnbaufläche” bzw. “Gemischte Baufläche” bzw. als Sondergebiete mit anderen Bezeichnung im FNP dargestellt waren (vergl. Seite 31 der Präsentation).

Im Anschluss an die gesamte Vorstellung entwickelt sich eine umfassende Diskussion, an welcher sich eine Vielzahl der Ausschussmitglieder beteiligen. Dabei werden u.a. folgende Themenbereich angesprochen:

• Firsthöhen der Gebäude (richten sich nach der Bestandsbebauung)

• Erreichung einer möglichst homogenen Bebauungsstruktur (ist im Bestand nicht überall gegeben und wird für die Zukunft durch den Bebauungsplan angepasst)

• Nur Satteldächer sollen zugelassen werden (umfassende Diskussion wobei, nach umfassender Diskussion, sich mehrheitlich mit 9 zu 4 Stimmen für die Beibehaltung der vorgesehenen Gestaltungsvorgabe ausgesprochen wird)

• Firstrichtungen werden nicht festgesetzt.

• Photovoltaik auf Dachflächen (wird ab 2025 in der BauO NRW vorgeschrieben)

• Bebauung der ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des vorgesehenen “Allgemeinen Wohngebietes” im Bereich “Am Schneil” hinsichtlich der notwendigen Abstandsflächen der Gebäude (wird im konkreten Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsicht geprüft und entschieden)

• Ausnahmsweise Zulassung von “Läden” (Einzelfallentscheidung unter Beteiligung der Stadt, die ihr Einvernehmen erteilen muss)

Abschließend bedankt sich der Ausschussvorsitzende bei Frau Hekmat für die sehr umfassende Vorstellung der beiden Projekte und die umfassende Beantwortung der Fragen der Ausschussmitglieder.

Punkt 2.2:

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 “Am Schneil” in Winterberg

– frühzeitige Beteiligung

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 “Am Schneil”, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird anerkannt.

2. Auf Grundlage der erarbeiteten Planunterlagen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Versammlung und Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel hierzu durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Punkt 2.3:

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winterberg im Bereich “Am Schneil” in Winterberg

– Änderungsbeschluss

– frühzeitige Beteiligung

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winterberg wird durchgeführt, mit dem Ziel, im Bereich “Am Schneil” ein Sonstiges Sondergebiet, Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung “Wohnen und Gästebeherbergung” darzustellen.

2. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winterberg wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 “Am Schneil” durchgeführt.

3. Der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird anerkannt.

4. Auf Grundlage der erarbeiteten Planunterlagen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Versammlung und Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel hierzu durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Punkt 2.4:

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg” in Winterberg

– frühzeitige Beteiligung

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 “Am Schneil”, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird anerkannt.

2. Auf Grundlage der erarbeiteten Planunterlagen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Versammlung und Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel hierzu durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Punkt 2.5:

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winterberg im Bereich

“Am Waltenberg” in Winterberg

– Änderungsbeschluss

– frühzeitige Beteiligung

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winterberg wird durchgeführt, mit dem Ziel, im Bereich “”Am Waltenberg” ein Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung “Wohnen und Gästebeherbergung”, darzustellen.

2. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winterberg wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg” durchgeführt.

3. Der Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird anerkannt.

4. Auf Grundlage der erarbeiteten Planunterlagen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Versammlung und Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel hierzu durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Punkt 3:

Erneuter Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 “Am Sternrodt” in Niedersfeld

– Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügte Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 15 “Am Sternrodt in Niedersfeld.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Punkt 4:

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 a “Altstadt Winterberg, Teilplan Untere Pforte” in Winterberg

– Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Zu diesem Beratungspunkt geht zunächst der Ausschussvorsitzende sehr umfassend auf die Verwaltungsvorlage ein und gibt an, dass es seinerzeit gute Gründe gab, diesen Aufstellungsbeschluss mit einer einhergehenden Veränderungssperre zu erlassen.

Nach eingehender verwaltungsseitiger Prüfung sei jedoch eine aktuelle Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 16 a nur schwer umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund sei es, wie in der Verwaltungsvorlage beschrieben, durchaus sinnvoll, den seinerzeit gefassten Aufstellungsbeschluss wieder aufzuheben, zumal aktuell verwaltungsseitig parallel andere Möglichkeiten der Steuerung von Ferienwohnungsnutzungen geprüft werden.

Im Anschluss hieran geht Bürgermeister Michael Beckmann auf die Angelegenheit ein und gibt an, dass er bereits schon mehrfach darauf hingewiesen habe, dass seitens der Verwaltung verschiedene weitere Möglichkeiten zur Steuerung der Ferienwohnungsnutzungen im Stadtgebiet geprüft würden.

Hierfür sei nach eingehender Prüfung zunächst einmal ein Beherbergungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept notwendig. Das Konzept schaffe die Grundlage für eine verbesserte Steuerung der Beherbergungsnutzungen in der Stadt. Es sei vorgesehen, Eignungsstandorte und Marktsegmente für die weitere Entwicklung auszuweisen und gleichzeitig kleinräumig Orte und Gründe zu identifizieren, bei denen die übrigen Belange der Stadtentwicklung einer weiteren Ausweitung von Beherbergungsnutzungen entgegenstehen.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 a “Altstadt Winterberg, Teilplan Untere Pforte” aufzuheben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 5:

Lärmaktionsplan (4. Runde) für die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Winterberg entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie

– Auswertung der Offenlage zum Lärmaktionsplan

– Beschluss über den Lärmaktionsplan

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der Auswertung der Verwaltung, die der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt ist, gewürdigt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Hinweise eingegangen.

2. Der Rat nimmt den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplan (4. Runde) für die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Winterberg an und beauftragt die Verwaltung, sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW für den Einbau einer lärmmindernden Asphaltbauweise auf der B 480 im Streckenabschnitt “Kreisverkehr Lehmecke – Kreuzung Herrlohtrasse” einzusetzen. Weiter sollte dem Eigentümer des “betroffenen” Gebäudes empfohlen werden, eine Prüfung auf Förderung von passivem Lärmschutz beim Landesbetrieb Straßenbau NRW zu beantragen.

3. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, den Lärmaktionsplan (4. Runde) für die Stadt Winterberg ortsüblich bekanntzumachen und das Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen den Beteiligten mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 6:

Bauantrag zum An- und Umbau des Einfamilienwohnhauses in Niedersfeld, Flur 15, Flurstück 319, Rimbergweg 12

– Abweichung von der Gestaltungssatzung: Anbau an das Wohnhaus als Gründach

Zu diesem Beratungspunkt geben sowohl ein Ausschussmitglied der CDU als auch der SPD aus Niedersfeld an, dass sie die vorgesehene Dachbegrünung sehr positiv sehen und daher nur unterstützen können.

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt, der beantragten Abweichung zur Garagendachbegrünung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 86 i.V.m. § 69 BauO NW zu erteilen,

da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 7:

Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube, Mittelstraße 22, Flur 20, Flurstück 260

– Ausnahme gem. § 4 der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 “Hardt”

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, die beantragte Ausnahme nach § 4 der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 “Hardt” in Züschen für die Errichtung einer Dachgaube in der Mittelstraße 22 zuzulassen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 8:

Erweiterung der bestehenden Skihütte sowie Änderung und Erweiterung eines vorhandenen Busparkplatzes in einen Parkplatz, Am Waltenberg 69, Gemarkung Winterberg, Flur 28, Flurstück 38/2, 201, 343 und 402 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg”

1. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg” bzgl. der Überschreitung der Baugrenze um insgesamt 12 m²

2. Abweichung von den Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg” bzgl. der geänderten Dachform (Flachdach statt Satteldach)

3. Ausnahme gem. § 4 der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg”

Auf Befragen eines Ausschussmitgliedes der SPD aus Niedersfeld wird verwaltungsseitig durch Herr Wittrock darauf hingewiesen, dass die bisher genehmigten Busparkplätze in 33 PKW Parkplätze umgewandelt werden sollen.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt,

1. der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg” bzgl. der Überschreitung der Baugrenze in Teilbereichen um insgesamt 12 m² zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen, da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

2. der Abweichung von den Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg” bzgl. der geänderten Dachform (Flachdach statt Satteldach) für den untergeordneten Gebäudeteilanbau mit Dachterrasse zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 89 i.V.m. § 69 BauO NW zu erteilen, da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

3. der Ausnahme gem. § 4 der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 “Am Waltenberg” in Winterberg zur Erweiterung der bestehenden Skihütte sowie Änderung und Erweiterung eines Bushalteparkplatzes in einen Parkplatz für 33 PKW zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 9:

Übersicht über Bauanträge, Bauvoranfragen und Genehmigungsfreistellungen im Stadtgebiet Winterberg

Auf Befragen eines Ausschussmitgliedes der SPD aus Siedlinghausen, beschreibt Herrn Wittrock den vorgesehenen Standort der beantragten neuen Eismaschine am Schneewittchenlift.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die durch die Verwaltung in eigener Zuständigkeit entschiedenen Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen und Bauvoranfragen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 10:

Mitteilungen und Anfragen

Punkt 10.1:

Anfrage 1

Ein Ausschussmitglied der CDU aus Züschen fragt nach, wann mit den Tiefbauarbeiten der Baustraßen für die Erweiterung des Baugebietes “Ebenau” in Züschen begonnen werde. Verwaltungsseitig wird durch Herr Brieden mitgeteilt, dass sich der Baubeginn wegen Lieferengpässen bei Materialien für den Kanalbau verzögert habe. Er gehe davon aus, dass die Bauarbeiten in der nächsten Woche beginnen.

Punkt 10.2:

Anfrage 2

Das gleiche Ausschussmitglied der CDU aus Züschen gibt an, dass er bereits in der letzten Ausschusssitzung nach dem Stand des Glasfaserausbau in den Außenbereichen von Züschen nachgefragt habe. Die Beantwortung sei im Protokoll erfolgt. Dabei stelle sich für ihn für den Bereich “Homberg” die Frage, wann das Kabel in das bereits vorhandene Leerrohr “eingeblasen” und aufgeschaltet werde.

Punkt 10.3:

Anfrage 3

Ein Ausschussmitglied der CDU aus Winterberg teilt mit, dass sich der Fahrradweg zwischen Winterberg und Silbach in einem sehr schlechten Zustand befinde.

Daraufhin wird verwaltungsseitig durch Herrn Brieden angegeben, dass der Bauausschuss sich in der letzten Sitzung dafür ausgesprochen habe, die im Bereich “Büre” vorgesehene Unterhaltungsmaßnahme zurückzustellen und statt dessen im Streckenabschnitt “Golfplatz” in Richtung Silbach (Bereich “alter Sportplatz”) Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Eine entsprechende Bauauftragung sei bereits erfolgt. Der weitere Streckenabschnitt bis Silbach solle dann im kommenden Jahr “angepackt werden”, da hier zuerst noch das im Wald befindliche restliche “Käferhölzer” abgefahren werden müsse.

Punkt 10.4:

Anfrage 4

Das gleiche Ausschussmitglied der CDU aus Winterberg fragt nach, ob nicht Maßnahmen ergriffen werden könnten, um ein Befahren des Marktplatzes im Innenstadtbereich mit Fahrrädern insbesondere vom Waltenberg kommend zu beschränken.

Hierzu wird verwaltungsseitig sowohl vom Bauhofleiter als auch vom Bürgermeister darauf hingewiesen, dass man bereits mehrfach über diese Thematik diskutiert habe. Allerdings führen derartige Maßnahmen, wie z.B. Zufahrtsbeschränkungen durch Ketten oder Schranken oft zu neuen Unfallschwerpunkten. Vor diesem Hintergrund habe man hiervon abgesehen.

Punkt 10.5:

Anfrage 5

Ein Ausschussmitglied der CDU aus Niedersfeld weist darauf hin, dass in Niedersfeld das Straßenschild “In der Bochtenbeck” seit einiger Zeit nicht mehr vorhanden sei. Bauhofleiter Alexander Vonnahme weist darauf hin, dass fehlende oder verblasste Straßennamenschilder bestellt wurden und nun Zug um Zug im Stadtgebiet montiert werden.

Punkt 10.6:

Anfrage 6

Ein Ausschussmitglied der SPD aus Niedersfeld fragt nach, wie hoch tatsächlich die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre seien.

Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass Kosten für den Bereich “Am Schneil” bei rund 90.000,00 Euro liegen werden.

Punkt 10.7:

Anfrage 7

Ein Ausschussmitglied der SPD aus Siedlinghausen fragt nach ob es richtig sei, dass die Parkautomaten am P3 im Bereich des Hostel im Mai und Juni 2024 nicht funktionsfähig gewesen seien.

Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters gibt hierzu an, dass Fachbereichsleiter Joachim Sögtrop hierzu in der nächsten Ratssitzung berichten werde.

Punkt 10.8:

Anfrage 8

Das gleiche Ausschussmitglied der SPD aus Siedlinghausen gibt an, dass der Bereich des Wendeplatzes oben “Am Meisterstein” in Siedlinghausen in einem sehr schlechten Zustand sei.

Bauhofleiter Alexander Vonnahme teilt hierzu mit, dass die Instandsetzung in Kürze durchgeführt werde.

Punkt 10.9:

Anfrage 9

Ein Ausschussmitglied der CDU aus Langewiese fragt nach dem neuen Radweg zwischen Neuastenberg und dem Haus Nordhang. Dort sei zuletzt ein Fahrradunfall durch die dort installierte Schrankenanlage vorgekommen. Er fragt nach, ob nicht auch dort ein Poller sinnvoller sei. Fachbereichsleiter Heiner Krick teilt hierzu mit, dass die Installation von Pollern auf Radwegen für Straßen NRW nicht mehr in Frage komme. Hier seien andere verkehrsführende Maßnahmen zur verkehrlichen Einengung vorgesehen.

Sven Lucas Deimel

Ausschussvorsitzender

Andreas Wittrock

Schriftführer

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